Anliegen, die Ihnen zugewiesen wurden, sind auf der rechten Seite Ihres Aktionsplans sichtbar. Sie erhalten eine Benachrichtigung, wenn Ihnen ein Anliegen zugewiesen wurde. Sie können diese Anliegen jedoch im Aktionsplan einsehen und darauf zugreifen, bis sie gelöst und die Zuweisung aufgehoben worden ist. Möglicherweise können Sie die Zuweisung für ein Anliegen, das Ihnen zugewiesen wurde, nicht aufheben. Daher sollten Sie sicherstellen, dass Sie Kommentare und Lösungen verwenden, um zu zeigen, welche Maßnahmen Sie ergreifen, und um mit dem DSL (Verantwortlichen für Kindesschutzmaßnahmen) zu kommunizieren, sobald diese gelöst sind.
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